Master-Studiengang

Bitte beachten Sie: Zum Wintersemester 2017/2018 treten die neuen Ordnungen für die Studienprogramme Bachelor und Master „Geodäsie und Geoinformatik“ in Kraft. Studieninteressierte für die Studienprogramme „Geomatik“ können sich zum Wintersemester 2017/2018 auf diese modernisierten Studienprogramme bewerben. In dem Masterstudienprogramm „Geodäsie und Geoinformatik“ gibt es weiterhin die drei Vertiefungsrichtungen Geoinformationstechnologie, Geodätische Messtechnik und Hydrographie."

Der Master-Studiengang startet immer im Wintersemester und umfasst 4 Semester bzw. 120 Leistungspunkte nach dem Europäischen Kreditpunkte-System (ECTS).

Durch Wahlpflichtfächer ist es möglich, sich in den Themengebieten

  • Geodätische Messtechnik (inklusive Terrestrisches Laserscanning, Nahbereichsphotogrammetrie),
  • Geoinformationstechnologie (inklusive GIS-Projekt, Geovisualisierung) oder
  • Hydrographie

fachlich zu vertiefen.

Die Vertiefungsrichtung Hydrographie weist noch eine – in Deutschland einmalige – Besonderheit auf: Das Programm wurde international nach den “Standards of Competence of Hydrographic Surveyors” in der Kategorie A (dem höchsten Level) zertifiziert.

Zugangsvoraussetzung ist ein abgeschlossenes Bachelor-, vergleichbares oder höherwertiges Studium an einer wissenschaftlichen Hochschule im Studiengang Geomatik oder in einem verwandten Studiengang oder einen vergleichbaren qualifizierten Abschluss eines nahe stehenden geowissenschaftlichen, technischen oder ingenieurwissenschaftlichen Studiums an einer deutschen oder ausländischen Hochschule. Eine Mindestnote ist hierbei nicht nachzuweisen. Liegt Ihr Zeugnis bei der Bewerbung noch nicht vor, genügt eine vorläufige Studienbescheinigung, die nachweist, dass Sie 130 Leistungspunkte (LP) mit der geforderten Note (berechnet aus 75 LP) erbracht haben. 

Unterrichtssprache ist je nach Vertiefungsrichtung überwiegend Deutsch (Geodätische Messtechnik, Geoinformationstechnologie) oder ausschließlich Englisch (Hydrographie). Kenntnisse der jeweiligen Unterrichtssprache sind nachzuweisen (nähere Informationen siehe rechts).